Die Titelseite des MieterJournals 3/2025 zeigt das internationale Symbol des Katastrophenschutzes.
03 / 2025

Zivilschutz: Wie krisensicher ist Hamburg?

Editorial

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,

Portrait von Rolf Bosse

Ihr Dr. Rolf Bosse

Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

dankbar und stolz habe ich meine Wiederwahl zum Vorsitzenden des Mietervereins zu Hamburg im Rahmen unserer diesjährigen Mitgliederversammlung erleben dürfen. Ich freue mich über Ihr Vertrauen, das Sie, liebe Mitglieder, in mich, meine Arbeit und das gesamte Team des Mietervereins setzen!

Kaum eine Sportart steht so beispielhaft und metaphorisch für die Auseinandersetzung wie das Ringen. Wir ringen um den Kompromiss, um das Ergebnis. Beim Gedanken an diesen Sport entstehen unwillkürlich Bilder von muskulösen Menschen, die ihre Kräfte im direkten Körperkontakt messen. Das Ringen ist alt, uralt. Vermutlich älter als die Sprache, mit der sogleich nach ihrer Erfindung ebenfalls gerungen wurde. Dass man sich dabei an Regeln zu halten hat, ist spätestens seit den alten Ägyptern Konsens.

Und jetzt, nach einer kurzen Phase der Findung, des Absteckens der Arena, hat auch das Berliner Ringen um die Zukunft des Wohnens begonnen. Überraschend agil begann die SPD: Mietpreisbremse, Mietwucher und Bau-Turbo wurden nach vorne gebracht. Doch die CDU verlor nicht ihren Stand und konterte – nicht hohe Angebotsmieten seien das Problem, sondern Bürgergeldbeziehende, die solche Verträge unterschrieben und dann erwarteten, dass der Staat sie unterstützt. Es brauchte gar keine verunglückte Richterwahl, um die tiefen Gräben, die die Koalition trennen, aufzuzeigen.

Ich bin gespannt, wie es nach der Sommerpause weitergeht. Wie der Stand beim Erscheinen dieses Hefts ist, berichte ich im dann erscheinenden Newsletter. Abonnieren Sie ihn!

Mir selbst raubt der Anblick der schon jetzt in sich verkeilten Athletinnen und Athleten der Regierungskoalition die Hoffnung, dass wir in der Debatte wirklich weiterkommen. Die von den Rängen der Manege kommenden Vorschläge der Grünen (Faire-Mieten-Gesetz) und der Linkspartei (Mietendeckel) verhallen weitestgehend ungehört. Es scheint sogar, dass Vorschläge erst recht keine Zukunft haben, wenn sie aus der Opposition kommen. Eine solche Verengung des Sichtfelds wird einer Koalition, die sich „Verantwortung für Deutschland“ auf die Fahnen geschrieben hat, nicht gerecht.

Fakt ist: Es gibt zu wenig Wohnungen – und die, die es gibt, sind nicht alle angemessen belegt. Wegen hoher Angebotsmieten zieht aber niemand um, sodass wir im Status quo verharren wie Insekten im Bernstein. Der Zuzug in die Metropolen ist ungebrochen. Der Neubau deckt nicht einmal den aktuellen Bedarf. Und wir? Zögern, warten, beobachten das Ringen.

Werden Sie mit uns aktiv! Wie? Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten. Vorschläge für Forderungen finden Sie unter mieterverein-hamburg.de.

Hamburg-Zahl

201.169

2024 konnten über 1.200 Leistungsbeziehende mithilfe des Mietervereins unberechtigte Forderungen der Vermieterseite von 201.169 Euro abwehren – dank der Kooperation mit der Sozialbehörde. Die Bedeutung der Kooperation mit der Sozialbehörde wächst: 2024 stockten mehr als 26.000 Erwerbstätige in Hamburg mit Bürgergeld auf – das sind vier Prozent mehr als im Vorjahr.

Quellen: Mieterverein zu Hamburg; Schriftliche Frage der Hamburger Bundestagsabgeordneten Cansu Özdemir (Die Linke) an die Bundesregierung

Bosses Blick lesen

Bosses Blick

In seiner Kolumne „Bosses Blick“ schreibt der Vorsitzende des Mieter­vereins über ein wohnungspolitisches Thema, das für Hamburgs Mieterinnen und Mieter besonders wichtig ist. Bosse prangert ebenso kritisch wie meinungsstark Fehlentwicklungen an, kommentiert aktuelle Tendenzen auf dem Wohnungsmarkt, entwickelt neue Ideen und mischt sich mit deutlich vernehmbarer Stimme in Diskussionen ein.
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Mietrecht

Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Checkliste: Keller

Grundsätzlich gehört zu jeder Wohnung ein Kellerraum. Dieser sollte im Mietvertrag (häufig unter § 1 Mieträume) ausdrücklich benannt sein. Da uns immer wieder Fragen zu dem Thema gestellt werden, hier die wichtigsten Infos, auch zur Vermeidung von Schimmel im Keller:

  • Die Mieterseite hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Kellerraum. Wurde ein Raum zugewiesen und von der Mieterseite bezogen, bleibt dies der Keller für die Mieter.
  • Bei einem Wasserschaden muss die Vermieterseite den mitvermieteten Kellerraum instandsetzen. Ersatz für beschädigte Gegenstände muss die Vermieterseite nur leisten, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Daher empfiehlt der Mieterverein dringend eine gute Hausratversicherung. Ist es nötig, den Raum zum Trocknen leer zu räumen, muss sich die Vermieterseite darum kümmern, dass Handwerker die Bauarbeiten vornehmen können und Gegenstände zuvor herausgeräumt und eingelagert werden.
  • Kommt es an den eingelagerten Gegenständen zu einem Schimmelschaden, gilt das bereits Gesagte: ohne Verschulden kein Schadenersatz! Bitte bedenken Sie, dass in Kellerräumen häufig aufgrund ihrer Lage oft eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht und deshalb ausschließlich Gegenstände eingelagert werden sollten, die dies vertragen: Fahrräder, Dosen, Gläser et cetera, nicht jedoch Kleidung.
  • Ein mitvermieteter Keller kann nicht grundlos gekündigt werden.
  • Ist der Keller vorübergehend nicht nutzbar, kann eine geringfügige Minderung verlangt werden.
  • So lässt sich Schimmel vermeiden: Im Sommer tagsüber keine Fenster öffnen. Lüften Sie morgens oder spät abends, dann ist es draußen kühler als drinnen, warme Luft steigt aus dem Keller nach oben und nach draußen.
  • Kontrollieren Sie Keller regelmäßig auf feuchte Stellen, muffigen Geruch oder Stockflecken.

Ihre Meinung zählt!

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