Der Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Immer mal wieder kommt es vor, dass plötzlich Überwachungskameras im Hauseingang, Treppenhaus oder Laubengang hängen.

Humorvolle Illustration von Carsten Lüdemann: Eine Mieterin kommt aus ihrer Wohnung und fragt, was der Vermieter der gegenüber in einem Tarnzelt sitzt tut. Er prüfe ganz legal, ob die Mieterin untervermietet.

Kommentar des Mietervereins

Immer mal wieder kommt es vor, dass plötzlich Überwachungskameras im Hauseingang, Treppenhaus oder Laubengang hängen. Nicht immer werden sie vermieterseits installiert. Auch Mieterinnen und Mieter möchten aus unterschiedlichsten Gründen bisweilen ein elektronisches Auge nach draußen richten. Solchen Ansinnen haben strenge Gerichte und auch der Hamburgische Datenschutz stets einen Riegel vorgeschoben. Nicht einmal das Aufstellen einer Attrappe wird geduldet. Der Bundesgerichtshof urteilte schon 2011, dass die Überwachung durch eine Videokamera das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Der Schutz der eigenen Wohnung oder anderer Interessen ist also auf andere Art und Weise sicherzustellen. Bereits seit mehreren Jahren darf die Mietsache baulich verändert werden, wenn dies dem Einbruchsschutz dient. Hier besteht vermieterseits kein Widerspruchsrecht. Gleichwohl muss auch ein neuer Riegel an der Tür angezeigt werden. Genauso wie die Untervermietung, die auch nur im Ausnahmefall verweigert werden darf. Reden Sie miteinander, dann braucht es keine Überwachung!

Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

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