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Checkliste: Balkon
Der Balkon dient den Bewohnenden als Rückzugsort und darf individuell gestaltet werden. Ist er von außen einsehbar, gehört er zugleich zum Erscheinungsbild des Gebäudes. Grundsätzlich erlaubt ist alles, was die Mitbewohnerschaft nicht beeinträchtigt oder Eigentumsrechte der Vermieterseite verletzt.

- Für die Instandsetzung ist die Vermieterseite zuständig. Mängel müssen von Mietenden gemeldet werden.
- Pflanzen, Deko und dezenter Sichtschutz sind erlaubt. Veränderungen an der Fassade benötigen einer Genehmigung.
- PV-Anlagen brauchen Zustimmung, diese darf aber nicht verweigert werden
- Beim Gießen und bei Laubfall ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
- Blumenkästen von innen aufzuhängen ist erlaubt, außen können sie verboten werden.
- Nacktsonnen auf dem Balkon ist erlaubt, wenn niemand gestört wird.
- Grillen ist laut Hausordnung oft verboten.
- Gespräche und Feiern müssen leise bleiben, ab 22 Uhr gilt Nachtruhe.
- Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, im Streitfall kann die Vermieterseite rauchfreie Zeiten vorgeben.
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem Balkon nicht zulässig, wenn Kinder und Jugendliche in der Nähe sind, sowie innerhalb der sogenannten Schutzzone.
- Das Aufhängen von Fahnen – zum Beispiel zur Fußballweltmeisterschaft – oder Plakaten ist gestattet, wenn das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
- Die Vermieterseite kann das Anbringen untersagen, wenn der Inhalt politisch unzulässig, diskriminierend oder sonst inakzeptabel ist.
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