Ein Querschnitt eines Mehrfamilienhauses mit verschiendenen Räumen. Ein Raum ist dunkel und wird durch einen Blick in die Lupe vergrößert.
02 / 2026

Wohnraummangel: Versteckte Potenziale nutzen

Editorial

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,

Portrait von Rolf Bosse

Ihr Dr. Rolf Bosse

Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

die Arbeit an der Sommer-Ausgabe unseres MieterJournals ist immer die Leichteste gewe­sen. Viel Licht und Wärme entspannen und beruhigen das Gemüt, die Urlaubs- und Ferien­zeit steht vor der Tür. Doch leider trübt sich die Stimmung angesichts der bereits Fahrt aufnehmenden neuen Energiekrise, ausgelöst durch die weltweiten Entwicklungen bei Öl und Gas. Wir fühlen uns erinnert an 2023, als durch den Angriff Russlands auf die Ukraine die Heizkostenabrechnungen so hoch waren, dass manche Nettomiete auf einmal niedriger war als die Vorauszahlungen für die Betriebs­kosten.

Wir alle sind davon unmittelbar betroffen und fragen uns, wie wir uns verhalten sollen. Ruhig bleiben und weitermachen, wäre mein erster Rat. Doch bei Churchills Worten würde ich es nicht belassen, sondern hinzufügen: Handeln Sie bewusst! Wie schon vor drei Jahren lohnt der Blick auf das eigene Verbrauchsverhalten, vor allem beim Warmwasser. Und wenn der Herbst da ist und die Heizung wieder aufge­dreht werden muss: heizen Sie und lüften Sie bewusst! Behalten Sie Temperatur und auch Luftfeuchtigkeit im Blick, um Schimmelbil­dung zu vermeiden.

Je nachdem, wie das Haus, in dem Sie woh­nen, beheizt ist, werden Sie die Kapriolen an den Weltmärkten unterschiedlich zu spüren bekommen. Wo noch mit Öl oder Gas geheizt wird, sollten Sie mit Ihrem Vermieter darü­ber sprechen, beim Einkauf auf die Preise zu achten und schnellstmöglich die fossile Hei­zung abzuschaffen. Fernwärme ist kein Garant für niedrige Preise, aber oftmals für stabile, verlässliche Kosten, jedenfalls die Hambur­ger Fernwärme. Die kleinen privaten Netze können sehr teuer sein, dort lohnt sich die Prüfung der Abrechnung und Widerspruch – auch schon für die Abrechnung 2025, die bald wieder eintreffen wird.

Wärmepumpen sind zumindest dann die güns­tigste Alternative, wenn der Strom moderat teuer ist und die Jahresarbeitszahl angemes­sen. Sie sagt aus, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt werden. Alles höher als drei ist gut. Ich habe schon Abrechnungen gesehen, wo die Jahresarbeitszahl 1,2 gewesen ist. Hierin ist ein Mangel in der Anlagentechnik zu sehen, der zu Kürzungen bei der Umlage führen muss. Der Mieterverein kann Sie hierzu beraten und bei der Prüfung unterstützen.

Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind groß. Hamburg, Deutschland und Europa müssen eine gewaltige Transformation bewälti­gen. Und dabei knirscht es im Gebälk. Aber es geht auch voran. Das belegen die Zuwächse bei der erneuerbaren Energie. Lassen wir uns also nicht beirren, sondern machen wir bewusst und bestimmt weiter!

Hamburg-Zahl

30.890

Neue Anliegen von Mitgliedern wurden von der Rechtsabteilung des Mie­tervereins zu Hamburg zwischen März 2025 und Februar 2026 bearbeitet. Mehr als 80 Prozent der Fälle gingen direkt über den Mitgliederbereich auf der Webseite des Vereins ein und zeigen, wie inten­siv die digitale Plattform genutzt wird, um Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen zu erhalten.

Quelle: Mieterverein zu Hamburg

Stadtteil-Rundgang

Bosses Blick lesen

Bosses Blick

In seiner Kolumne „Bosses Blick“ schreibt der Vorsitzende des Mieter­vereins über ein wohnungspolitisches Thema, das für Hamburgs Mieterinnen und Mieter besonders wichtig ist. Bosse prangert ebenso kritisch wie meinungsstark Fehlentwicklungen an, kommentiert aktuelle Tendenzen auf dem Wohnungsmarkt, entwickelt neue Ideen und mischt sich mit deutlich vernehmbarer Stimme in Diskussionen ein.
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Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Checkliste: Balkon

Der Balkon dient den Bewohnenden als Rückzugsort und darf individuell gestaltet werden. Ist er von außen einsehbar, gehört er zugleich zum Erscheinungsbild des Gebäu­des. Grundsätzlich erlaubt ist alles, was die Mitbewohnerschaft nicht beeinträchtigt oder Eigentumsrechte der Vermieterseite verletzt.

  • Für die Instandsetzung ist die Vermieterseite zuständig. Mängel müssen von Mietenden gemeldet werden.
  • Pflanzen, Deko und dezenter Sichtschutz sind erlaubt. Veränderungen an der Fassade benötigen einer Genehmigung.
  • PV-Anlagen brauchen Zustimmung, diese darf aber nicht verweigert werden
  • Beim Gießen und bei Laubfall ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
  • Blumenkästen von innen aufzuhängen ist erlaubt, außen können sie verboten werden.
  • Nacktsonnen auf dem Balkon ist erlaubt, wenn niemand gestört wird.
  • Grillen ist laut Hausordnung oft verboten.
  • Gespräche und Feiern müssen leise bleiben, ab 22 Uhr gilt Nachtruhe.
  • Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, im Streitfall kann die Vermieterseite rauchfreie Zeiten vorgeben.
  • Der Konsum von Cannabis ist auf dem Balkon nicht zulässig, wenn Kinder und Jugendliche in der Nähe sind, sowie innerhalb der sogenannten Schutzzone.
  • Das Aufhängen von Fahnen – zum Beispiel zur Fußballweltmeisterschaft – oder Plakaten ist gestattet, wenn das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
  • Die Vermieterseite kann das Anbringen untersagen, wenn der Inhalt politisch unzulässig, diskriminierend oder sonst inakzeptabel ist.

Ihre Meinung zählt!

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