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Den ganzen Tag im Dunkeln
Durch Nachverdichtung sind viele dringend benötigte Wohnungen entstanden. Ein Beispiel aus Eimsbüttel zeigt, wie es nicht laufen darf.
An einem Vormittag im Frühling sitzt Gerda Wehmeyer (Name geändert) in ihrem Arbeitszimmer in Eimsbüttel. „Ist mein schönster Platz hier. Weil er am hellsten ist“, sagt sie. Auf dem Schreibtisch: ein Gerichtsurteil, das sie vor dem Landgericht gegen ihren Vermieter erstritten hat. Sie darf ihre Miete kürzen, weil ihre Wohnung durch einen benachbarten Neubau über das zumutbare Maß hinaus verdunkelt wird. Für sie bedeutet das Urteil Genugtuung nach einem fünf Jahre dauernden Kampf gegen teure Anwälte, die nicht mit der Zähigkeit und Expertise der Architektin gerechnet hatten.
Viele Neubauten sind in den vergangenen Jahren neben bestehenden Wohngebäuden entstanden. Deshalb habe das Urteil Bedeutung für ganz Hamburg, betont Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins. „Das Landgericht stellt klar, dass es einen Nachteil bedeutet, wenn ein Neubau den bereits vorhandenen Wohnungen das Licht wegnimmt.“ Die Minderung betrage zwar „nur“ fünf Prozent, sei aber dennoch bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass normalerweise Veränderungen des Umfelds nicht als Mängel anerkannt werden. Die Miete könne aber nur gemindert werden, wenn das Mietverhältnis bereits bestanden hat, bevor der Neubau begonnen wurde.
In ihrem Arbeitszimmer zeigt Architektin Wehmeyer auf einen Papierstapel. Darauf liegt ein „Verschattungsgutachten“ mit brisantem Ergebnis. In ihrem Wohnzimmer habe die Zeit der „Besonnung“ im Winterhalbjahr um 99,5 Prozent abgenommen, im Sommer sind es 47,8 Prozent. Anders ausgedrückt: Vor dem Neubau wurden 80 Lux erreicht, heute in der Spitze nur noch 45 Lux. So erlebt es auch Wehmeyer: „Es wird nicht mehr hell, seitdem der Neubau hochgezogen wurde. Für diese Verdichtung wurde rücksichtslos meine Wohn- und Lebensqualität geopfert.“
Seit 1987 lebt sie in ihrer Wohnung. „Wir haben eine wunderbare Hausgemeinschaft. Das ist für mich ein Grund, hierzubleiben.“ Außerdem sei die Miete noch bezahlbar. Die möblierten Ein-Zimmer-Apartments nebenan kosten bis zu 1.490 Euro. Die Wohnungsbaugesellschaft Rebien mbH (Claim: „Hanseatisch, gewissenhaft, fair. Seit 1913“) vermarktet sie als „Moorkamp-Karree“. Mietervereinschef Bosse sagt: „Ich bin wirklich empört über die Mietpreispolitik der Wohnungsbaugesellschaft Rebien, die bis zum Jahr 1990 gemeinnützigen Wohnungsbau betrieben und nun offenbar völlig ihre Wurzeln vergessen hat.“ Hinzu kommt, dass die überteuerten Mieten den Mietenspiegel in die Höhe treiben. Die Bestandsmieter macht das wütend. Sie hatten sich 2020 mit Unterstützung des Mietervereins erfolgreich gegen den Bau zweier Gebäude mit Tiefgarage im Innenhof durch Rebien gewehrt. Als Kompromiss blieben zwei Bauten an der Außenseite übrig. Das Vorhaben wurde vom Bauausschuss der Bezirksversammlung durchgewinkt. Der Bauherr hatte Politik und Ämtern versprochen, dringend benötigten Wohnraum für Eimsbüttel zu schaffen. Möblierte Apartments für Studenten und Pendler. Rebien-Geschäftsführer Thomas Niemuth sagte im Deutschlandradio Kultur: Es sei letzten Endes Sache der „Verhandlung mit der Behörde, welchen Anteil von Sozialwohnungen oder Wohnungen mit Mietpreisbindung wir belegen müssen“. Die Luxuszimmer für mehr als 30 Euro pro Quadratmeter zeigen indes, wie schlecht das Bezirksamt Eimsbüttel mit dem Investor verhandelt hatte.
Vor der Baugenehmigung hatte das Bezirksamt darauf verzichtet, ein Verschattungsgutachten einzuholen. Das Vorhaben sei „planungsrechtlich zulässig und die erforderlichen Abstandsflächen – bis auf eine Überdeckung von wenigen Zentimetern – eingehalten worden“, sagte ein Bezirksamtssprecher dem Elbe Wochenblatt. Dass nun eine über das hinnehmbare Maß gestiegene Verschattung festgestellt wurde, sorgt im Bezirksamt für keinerlei Umdenken. Dem MieterJournal sagte der Sprecher, im Urteil würden keine Aussagen dazu getroffen, „ob bei Erteilung der baurechtlichen Genehmigung öffentlich-rechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden sind“. Generelle Rückschlüsse auf künftiges Handeln ließen sich aus dem Ergebnis des Zivilrechtsstreits zwischen Vermieter und Mieter nicht ziehen.
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