Bosses Blick

Portrait von Rolf Bosse

Gute (Ver)Mieter, böse (Ver)Mieter

Zwischen Vertrauen und Rechtslage

Heute lesen Sie hier die gekürzte Zuschrift einer Vermieterin samt meiner Antwort. Der Dialog zeigt das Dilemma des Mietens und Vermietens: Beide Seiten, jeweils handelnd in vermeintlich bester Absicht, fühlen sich missverstanden. Dieses Spannungsfeld wer­den wir wohl nie ganz auflösen. Aber wir dürfen nie aufhören, miteinander zu reden und Kompromisse zu suchen.

Zuschrift der Vermieterin: Ich habe mich stets bemüht, meinen Mietern guten und bezahlba­ren Wohnraum zu bieten. Teure Sanierungen (Heizung, große Außenwandsanierung, neuer Küchen-Designerboden) habe ich nie auf die Miete umgelegt. Der Mietpreis in einer guten Lage liegt zur Zeit noch bei unter 10 Euro je Quadratmeter. Dennoch habe ich den Eindruck, dass Sie Ihren Mitgliedern grund­sätzlich Misstrauen gegenüber Vermietern vermitteln.

Vor Kurzem haben Sie einen Formfehler in meinen Betriebskostenabrechnungen entdeckt. Obwohl lediglich der Verteilerschlüssel fehlte, musste ich Nachforderungen von insgesamt 1.500 Euro zurückzahlen. Für mich als allein­stehende Frau, die die Wohnung als Alters­vorsorge besitzt, ist das viel Geld.

Ich frage mich, ob Ihre Beratung nicht vor allem funktionierende Beziehungen zwischen Mie­tern und Vermietern belastet. Was geschieht, wenn private Vermieter sich deshalb aus der Vermietung zurückziehen? Hinzu kommt, dass ich trotz meiner Eigenbedarfskündigung wegen Ihrer Beratung seit Monaten nicht in meine eigene Wohnung einziehen kann und Hamburg deshalb verlassen muss.

Meine Antwort: Unser Rat an unsere Mit­glieder beruht nicht auf Ideologie, sondern auf den Erfahrungen aus tausenden Bera­tungsfällen. Auch in Ihrem Fall wurde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen – unabhängig davon, ob dies unbeabsichtigt geschah.

Es ist erfreulich, dass Sie sich um Ihre Woh­nung und ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern bemühen. Auch unsere Mitglieder wünschen sich ein friedliches Miteinander. Werden wir nach der Rechtslage gefragt, geben wir einen rechtlich zutreffenden Rat. Wir bemühen uns dabei um gute Kommuni­kation. Doch manchmal ist es taktisch sinn­voller, zu schweigen.

Mit einer Eigenbedarfskündigung greifen Sie tief in das Leben Ihrer Mieter ein. Dass diese sich beraten lassen und ihre Rechte wahrnehmen, ist nachvollziehbar. Ebenso haben wir sie bei der von Ihnen geforderten Nachzahlung beraten.

Nunmehr verlangen Sie eine Mieterhöhung auf über 10 Euro pro Quadratmeter. Die Miete ist aber bereits oberhalb der ortsüblichen Ver­gleichsmiete. Die Wohnung liegt in einer norma­len, nicht in einer guten Wohnlage. Also werden wir unsere Mitglieder auch in diesem Punkt beraten und ihre Rechte wahren. Das belastet natürlich das gute Verhältnis, wenn Sie dieses davon abhängig machen, dass Ihnen erlaubt wird, gesetzliche Regelungen zu ignorieren.

Bei allem Verständnis dafür, dass Sie eine bestimmte Vorstellung davon haben, wie das Vermieten von Wohnraum zu funktio­nieren hat: Es gibt Regeln, die für beide Vertragsparteien gleichermaßen gelten. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden – gegen­über Vermietern ebenso wie gegenüber unseren Mitgliedern.

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