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Bosses Blick

Gute (Ver)Mieter, böse (Ver)Mieter
Zwischen Vertrauen und Rechtslage
Heute lesen Sie hier die gekürzte Zuschrift einer Vermieterin samt meiner Antwort. Der Dialog zeigt das Dilemma des Mietens und Vermietens: Beide Seiten, jeweils handelnd in vermeintlich bester Absicht, fühlen sich missverstanden. Dieses Spannungsfeld werden wir wohl nie ganz auflösen. Aber wir dürfen nie aufhören, miteinander zu reden und Kompromisse zu suchen.
Zuschrift der Vermieterin: Ich habe mich stets bemüht, meinen Mietern guten und bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Teure Sanierungen (Heizung, große Außenwandsanierung, neuer Küchen-Designerboden) habe ich nie auf die Miete umgelegt. Der Mietpreis in einer guten Lage liegt zur Zeit noch bei unter 10 Euro je Quadratmeter. Dennoch habe ich den Eindruck, dass Sie Ihren Mitgliedern grundsätzlich Misstrauen gegenüber Vermietern vermitteln.
Vor Kurzem haben Sie einen Formfehler in meinen Betriebskostenabrechnungen entdeckt. Obwohl lediglich der Verteilerschlüssel fehlte, musste ich Nachforderungen von insgesamt 1.500 Euro zurückzahlen. Für mich als alleinstehende Frau, die die Wohnung als Altersvorsorge besitzt, ist das viel Geld.
Ich frage mich, ob Ihre Beratung nicht vor allem funktionierende Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern belastet. Was geschieht, wenn private Vermieter sich deshalb aus der Vermietung zurückziehen? Hinzu kommt, dass ich trotz meiner Eigenbedarfskündigung wegen Ihrer Beratung seit Monaten nicht in meine eigene Wohnung einziehen kann und Hamburg deshalb verlassen muss.
Meine Antwort: Unser Rat an unsere Mitglieder beruht nicht auf Ideologie, sondern auf den Erfahrungen aus tausenden Beratungsfällen. Auch in Ihrem Fall wurde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen – unabhängig davon, ob dies unbeabsichtigt geschah.
Es ist erfreulich, dass Sie sich um Ihre Wohnung und ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern bemühen. Auch unsere Mitglieder wünschen sich ein friedliches Miteinander. Werden wir nach der Rechtslage gefragt, geben wir einen rechtlich zutreffenden Rat. Wir bemühen uns dabei um gute Kommunikation. Doch manchmal ist es taktisch sinnvoller, zu schweigen.
Mit einer Eigenbedarfskündigung greifen Sie tief in das Leben Ihrer Mieter ein. Dass diese sich beraten lassen und ihre Rechte wahrnehmen, ist nachvollziehbar. Ebenso haben wir sie bei der von Ihnen geforderten Nachzahlung beraten.
Nunmehr verlangen Sie eine Mieterhöhung auf über 10 Euro pro Quadratmeter. Die Miete ist aber bereits oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Wohnung liegt in einer normalen, nicht in einer guten Wohnlage. Also werden wir unsere Mitglieder auch in diesem Punkt beraten und ihre Rechte wahren. Das belastet natürlich das gute Verhältnis, wenn Sie dieses davon abhängig machen, dass Ihnen erlaubt wird, gesetzliche Regelungen zu ignorieren.
Bei allem Verständnis dafür, dass Sie eine bestimmte Vorstellung davon haben, wie das Vermieten von Wohnraum zu funktionieren hat: Es gibt Regeln, die für beide Vertragsparteien gleichermaßen gelten. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden – gegenüber Vermietern ebenso wie gegenüber unseren Mitgliedern.
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