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Stoppschild für Airbnb & Co.
Hamburg boomt bei Städtereisen: Private Kurzzeitvermietungen wie Airbnb steigen, belasten aber den Wohnungsmarkt trotz Wohnraumschutznummer.
Städtereisen liegen im Trend – auch Hamburg profitiert von dieser Entwicklung: Auf mehr als 1,6 Millionen Besucher-Übernachtungen kommt die Hamburg Tourismus GmbH allein für Juli 2025. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,3 Prozent gegenüber Juli 2024 und einem Plus von neun Prozent gegenüber Juli 2019. Gleichzeitig nutzen immer mehr Übernachtungsgäste private Zimmervermittlungen und Portale wie Airbnb, Wimdu und Booking.com, weil die Reservierung in der Regel schnell und unkompliziert vonstattengeht und weil sie meist eine große Auswahl vorfinden.
Die private Kurzzeitvermietung hat jedoch auch ganz erhebliche Schattenseiten. Denn während auf der einen Seite die Anzahl der Ferienwohnungen steigt, mangelt es auf der anderen Seite an Angeboten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Die Behörden sprechen auch von „Zweckentfremdung“ von Wohnraum. Diese ist, anders als der Begriff vielleicht vermuten lässt, durchaus erlaubt, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Während Airbnb und Co. bis vor einigen Jahren weitgehend unter dem Radar der Behörden agieren durften, wurde 2019 die sogenannte „Wohnraumschutznummer“ eingeführt, die seither jeder Anbieter sichtbar auf seiner Angebotsseite im Internet platzieren muss. Insgesamt über 14.000 Wohnraumschutznummern sind laut Auskunft der Stadtentwicklungsbehörde bislang vergeben worden. Weiterhin müssen die Gastgeber einen Online-Belegungskalender führen. Maximal acht Wochen pro Jahr dürfen komplette Ferienwohnungen vermietet werden. Bei einem einzelnen Zimmer in der – vom Gastgeber mit genutzten – Wohnung ist mehr erlaubt.
Ein Hausboot auf der Dove-Elbe gibt es für schlappe 612 Euro

Trotz der behördlichen Vorgaben finden sich immer wieder illegale Anbieter im Netz, etwa, weil sie keine Registrierung beantragt haben. Hier versucht Hamburg seit Anfang 2026, mit höheren Gebühren gegenzusteuern: Wer seine Vermietungsanzeige trotz behördlicher Aufforderung nicht löscht, zahlt künftig 45 Prozent mehr (120 statt 83 Euro). In anderen Fällen sind die Gebührensätze um drei bis 15 Prozent angestiegen. „Eine gewisse Lenkungswirkung zum Erhalt von Wohnraum zu Wohnzwecken ist dabei durchaus erwünscht“, sagt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Recherchiert man auf der Internetseite von Airbnb nach Übernachtungsmöglichkeiten in der Hansestadt, ploppen für eine beliebiges Wochenende in diesem Frühjahr mehr als 1.000 Angebote auf. Günstig sind davon nur die wenigsten: Während „Superhost Renate“ ihr Gästezimmer in Langenhorn für 75 Euro (eine Person, zwei Übernachtungen) offeriert, kann man auch ein „Loft in Altona“ für 655 Euro anmieten. Oder ein Hausboot auf der Dove-Elbe für schlappe 612 Euro. Kein Wunder, dass angesichts solcher Preis parallel ein enormer Anstieg bei den Mieten für möblierte und befristete Wohnungen zu verzeichnen ist – denn für sie gelten keine Kostendeckelungen wie die Mietpreisbremse. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat errechnet, dass Ende des Jahres 2024 rund 30 Prozent aller Wohnungsinserate in den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern auf Angebote mit möblierten und befristet vermieteten Einheiten entfallen sind. Im Zeitraum zwischen 2012 und 2024 seien die Mieten für möblierte Zweitwohnungen um mehr als 80 Prozent gestiegen.
Ob die „Lenkungswirkung“ für Hamburg ausreicht, ist offen. Die Stadtentwicklungsbehörde sieht sich jedenfalls in der Spur: „Vor der Gesetzesreform waren Ermittlungen zur Feststellung wohnraumschutzrechtlich relevanter Verstöße oftmals aufwendig, da nicht erkennbar war, wer sich hinter einem inserierten Angebot verbarg und wie lange und oft Wohnungen überhaupt überlassen wurden“, erklärt Behörden-Sprecherin Lea Gutscher. Mit der Einführung der Wohnraumschutznummer habe sich dies erheblich gebessert. „So können Verstöße gezielt geahndet und Wohnungen bei Bedarf wieder ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden: dem Wohnen.“
Der Mieterverein ist anderer Meinung: „Es wird längst nicht genug getan“, sagt der Vorsitzende Rolf Bosse. „Airbnb & Co. haben begonnen als Plattformen für Menschen, die zeitweilig ein Zimmer übrig haben und anderen Menschen eine günstige Gelegenheit für einen Städtetrip geben wollten. Davon sind wir mittlerweile weit entfernt.“
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