Lesezeit ca. 2 Minuten
Nachfragen zu einer Modernisierungsankündigung rechtfertigen keine Kündigung
Kündigung wegen Modernisierung? Das Gericht prüft streng – ohne korrekte Ankündigung und Abwägung der Umstände bleibt sie unwirksam.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 27. März 2025, 311 S 75/19 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt
Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit eine Behinderung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen eine Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterseite rechtfertigt. Die Mieterin hatte die Duldung eines unter anderem angekündigten Heizungsaustauschs an mehrere Bedingungen geknüpft, die beispielsweise die Höhe von sich anschließenden Mieterhöhungen betrafen. Für die Beantwortung der Frage, inwieweit die Fortführung des Mietverhältnisses für die Vermieterin unzumutbar sei, berücksichtigte das Gericht nicht nur das Verhalten der Mieterin. Es wurde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch abgewogen, inwieweit die Vermieterin ihre mietvertraglichen Rücksichtnahmepflichten verletzt hatte. Behindern Mietparteien eine von der Vermieterseite geplante Instandsetzung- oder Modernisierungsmaßnahme, indem beispielsweise der Zutritt zu der Wohnung verweigert wird, ist bei der notwendigen Prüfung der Einzelfallumstände insbesondere von Bedeutung, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen, wie dringend die Maßnahmen sind, in welchem Maße die Mietparteien beeinträchtigt werden und welche Nachteile durch die Verzögerung entstehen. Es kommt zudem entscheidend darauf an, inwieweit der Vermieterseite Vertragsverstöße zur Last fallen. Eine Kündigung scheidet daher bereits aus, wenn die Modernisierungsankündigung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Kündigung der Vermieterin hatte den Mietvertrag nicht wirksam beendet, da es der Mieterin nach Ansicht des Gerichts nicht vorgeworfen werden konnte, dass sie bezüglich der Modalitäten beziehungsweise auch der Mieterhöhung mit der Vermieterin verhandeln wollte.
Eine Vermieterkündigung wegen Modernisierung ist oft einschüchternd. Doch Gerichte prüfen unter anderem: Wie dringend sind die Arbeiten, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, wie stark werden Mieter beeinträchtigt, welche Nachteile entstehen bei Verzögerung? Wichtig ist zudem, ob der Vermieter die Ankündigung rechtlich korrekt gemacht hat. In vielen Fällen wird deutlich, dass eine Kündigung unzulässig ist, wenn Formalien oder Fristen nicht eingehalten wurden oder Mieterrechte verletzt wurden. Liegt eine ordnungsgemäße Ankündigung vor und die Maßnahmen sind wirklich nötig, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Informieren Sie sich, lassen Sie sich beraten und prüfen Sie Ihre Optionen.
Ihre Meinung zählt!
Schicken Sie uns Ihr Feedback zu unseren Artikeln, Themenideen oder Hinweise per E-Mail an briefe@mieterjournal.de – wir freuen uns auf Ihre Ideen und Vorschläge!