Wegen des Namens aussortiert

Eine Illustration von einem Mann, der von hinten zu sehen ist und in die Ferne schaut.
Die Wohnungs­suche über Immobilienportale gab Mustafa Ünal auf. Er fand schließlich eine Genossenschaftswohnung. Illustration: Scheerer

Trotz gutem Job und Einkommen erhält Mustafa Ünal monatelang keine Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Der Verdacht: Diskriminierung wegen seines Namens. Ein BGH-Urteil stärkt nun die Rechte Betroffener.

Auf wie viele Wohnungen Mustafa Ünal (Name geändert) sich beworben hat, weiß er nicht mehr. Über Monate verschickte der 35-Jährige täglich mehrere Anfragen. Größe und Lage spielten kaum eine Rolle. „Ich habe mich auf alles beworben, was ich auf den Immobilienportalen gefunden habe“, erzählt Ünal. Doch selbst nach einem Jahr intensiver Suche blieb eine Einladung zur Besichtigung aus.

Ünal war für seinen Job nach Hamburg gezogen und zunächst über Bekannte in eine Wohngemeinschaft eingezogen. Doch diese Lösung war nicht dauerhaft. Die Situation wurde zunehmend belastend, die Verzweiflung wuchs. Warum er trotz geregeltem Einkommen, akademischem Abschluss und sicherem Job nicht einmal eingeladen wurde, konnte er sich lange nicht erklären.

Erst als ein Bekannter begann, sich auf dieselben Wohnungen zu bewerben, kam ein Verdacht auf. „Er erzählte ständig von Besichtigungsterminen“, sagt Ünal. Während er selbst weiterhin Absagen erhielt – oder keine Antwort. Ünal begann zu recherchieren. Diskriminierung hatte in seinem Leben bislang keine Rolle gespielt. Er ist in Deutschland geboren, gut ausgebildet, beruflich erfolgreich, gut integriert. Umso schockierter war er, als er auf Studien, Artikel und Erfahrungsberichte stieß, die seine Vermutung bestätigten: Menschen mit ausländisch klingenden Namen werden auf dem Wohnungsmarkt systematisch benachteiligt.

Ich hatte nie die Möglichkeit zu zeigen, wer ich bin
Mustafa Ünal

„Ohne mich zu kennen, haben sie mich offenbar allein wegen meines Namens aussortiert“, sagt Ünal. Besonders schlimm sei gewesen, dass er nicht einmal die Chance gehabt habe, sich persönlich vorzustellen. „Ich hatte nie die Möglichkeit zu zeigen, wer ich bin.“

Dass Diskriminierung bei der Wohnungssuche kein Einzelfall ist, bestätigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ende Januar entschied das höchste deutsche Zivilgericht zugunsten einer Wohnungssuchenden, die wegen ihres ausländisch klingenden Namens benachteiligt worden war. Sie konnte nachweisen, dass ein Makler auf identische Anfragen mit deutsch klingendem Namen positiv reagierte, ihre eigene Anfrage jedoch ablehnte. Der BGH stellte klar: Das ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und rechtswidrig.

Das Urteil stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden. Vermieter und Verwalter können sich nicht länger hinter angeblich neutralen Auswahlkriterien verstecken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Diskriminierung vorliegen. Für Betroffene bedeutet das: Rechtliche Schritte haben Aussicht auf Erfolg. Der Mieterverein zu Hamburg begrüßt das BGH-Urteil. „Wer wiederholt Absagen erhält und den Verdacht hat, wegen seines Namens oder seiner Herkunft benachteiligt zu werden, sollte nicht aufgeben“, sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins. Prüfen könne man dies etwa durch Anfragen unter unterschiedlichen Namen – wie im entschiedenen Fall.

Für Mustafa Ünal ist das BGH-Urteil ein wichtiges Signal: Diskriminierung sei kein Randphänomen, sondern ein Rechtsverstoß. Besonders beeindruckt ihn, dass die Klägerin den Weg bis vor den BGH gegangen ist. „Dass sie das durchgezogen hat, gibt Hoffnung“, sagt er. Er hofft, dass das Urteil zu klareren Regeln führt. Niemand dürfe bei der Wohnungssuche wegen seines Namens, seiner Herkunft oder anderer Merkmale benachteiligt werden.

Allein auf Einsicht setzt Ünal jedoch nicht. „Ich glaube, es funktioniert nur, wenn es echte Konsequenzen gibt“, sagt er. „Es muss finanziell wehtun – nur dann ändert sich wirklich etwas.“

Testing bei Diskriminierung

Beim Testing-Verfahren werden für dieselbe Wohnung vergleichbare Anfragen mit verschiedenen Namen oder Merkmalen verschickt. Reagiert der Anbieter unterschiedlich, kann das ein Hinweis auf Benachteiligung sein und vor Gericht helfen. Infos: antidiskriminierungsstelle.de

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