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Artikel der Ausgabe: 02 / 2025

Der Miete-Witz – ernsthaft betrachtet

Verdacht ist nicht gleich Verantwortung. Wenn Nachbarn Alarm schlagen, kann guter Wille teuer werden – doch wer zahlt am Ende den Schaden?

Illustration: Sechs Feuerwehrmänner haben die Eingangstür einer Frau aufgebrochen. Diese ist verwundert und sagt: „Was ist los? Sie haben mich geweckt!“ Darauf antwortet der eine Feuerwehrmann: „Wir wollten nur nach dem Rechten sehen … Die Rechnung kommt per Post.“

Kommentar des Mietervereins

Es kommt häufiger vor, als Sie vielleicht denken: Verdächtige Ruhe oder verdächtiger Lärm erregen den Verdacht der Nachbarschaft, es sei notwendig, in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Was man als Ausdruck guter Nachbarschaft in der heutigen Zeit ohne Zweifel begrüßen sollte, kann leider mit einem Sachschaden enden. Da stellt sich dann die Frage, wer für diesen Schaden aufkommen muss. Drei, wenn nicht vier Personen oder In­stitutionen kommen infrage: Die Mieter der Wohnung, deren Vermieter, die besorgten Nachbarn und schließlich die Ordnungskräfte. Eine eindeutige Antwort hierauf gibt es nicht. Doch merke: Wer den Schaden herausfordert oder maßgeblich mitverursacht, kann in Haftung genommen werden. Vor diesem Hintergrund dürfte in unserem Beispiel jedenfalls die Mieterseite unbehelligt bleiben. Denn wieder einmal gilt: „Wer schläft, sündigt nicht.“

Dr. Rolf Bosse Vorsitzender Mieterverein zu Hamburg

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