Checkliste: Umzug

Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich: Wann muss die alte Wohnung gekündigt werden? Welche Renovierungsarbeiten sind tatsächlich Pflicht? Wer muss über die neue Adresse informiert werden? Und was gilt bei der Wohnungsüber­gabe? Unsere Checkliste zeigt, woran Sie vor, während und nach dem Umzug denken sollten – von Kündigungsfristen und Nachsendeauftrag bis zur Halteverbotszone und dem Übergabeprotokoll.

  • Die alte Wohnung muss rechtzeitig gekündigt werden. Unser Kündigungskalender nennt Ihnen die jeweiligen Fristen sowie die entsprechenden Räumungstermine. Wichtig: Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens trägt die Mieterseite.
  • Bevor Sie mit Renovierungs- oder Auszugsarbeiten beginnen, sollten Sie mit unserer Rechtsberatung klären, welche Verpflichtungen tatsächlich bestehen. Melden Sie sich dazu im Mitgliederbereich an und stellen Sie eine Beratungsanfrage.
  • Bereits vor dem konkreten Umzug sollten Dachboden und Kellerräume geleert werden.
  • Denken Sie an einen Nachsendeauftrag bei der Post.
  • Informieren Sie alle relevanten Behörden und Vertragspartner über Ihre neue Anschrift. Dazu gehören beispielsweise das Bezirksamt, Finanzamt, Jobcenter, Versicherungen, Banken, Energieversorger, Mobilfunkanbieter, der Beitragsservice (ehemals GEZ) und der HVV.
  • Für den Umzugstag können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie können den entsprechenden Antrag selbst stellen oder über eine Fachfirma, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Es dürfen nur amtliche Schilder aufgestellt werden.
  • Bei der Wohnungsübergabe muss kein Übergabeprotokoll erstellt werden. Wird jedoch ein Protokoll angefertigt, sollte es sehr genau sein. Sie sind nicht verpflichtet, ein Protokoll zu unterzeichnen.

Ihre Meinung zählt!

Schicken Sie uns Ihr Feedback zu unseren Artikeln, Themenideen oder Hinweise per E-Mail an briefe@mieterjournal.de – wir freuen uns auf Ihre Ideen und Vorschläge!