Verzögerte Mangelanzeige rechtfertigt regelmäßig keine Kündigung

Mieter wehrte Kündigung nach Schimmelschaden ab. Trotz verspäteter Mangelanzeige sah das Gericht keinen ausreichenden Grund zur fristlosen Beendigung.

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2025, 6 S 21/25  Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt

Ein Mieter wehrte sich erfolgreich gegen die Wohnungskündigung seiner Vermieterin. Hierfür musste er jedoch zunächst Berufung einlegen, da der Räumungsklage vom Amtsgericht Winsen noch stattgegeben worden war. Dem Mieter war unter anderem vorgeworfen worden, dass er einen Schimmelschaden innerhalb der Wohnung erst mit zeitlicher Verzögerung gegenüber der Vermieterin angezeigt hätte. Es führt jedoch nicht jede verzögerte Schadensanzeige zu einem Kündigungsrecht. Es sind vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um abzuwägen, inwieweit die Vermieterrechte hierdurch in erheblichem Maße beeinträchtigt worden sind. An eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses sind aus verfassungsrechtlichen Gründen hohe Anforderungen zu stellen. Hierbei spielen verschiedene Kriterien, wie beispielsweise die Gefahr für die Mietsache, das Mieterverschulden sowie eine Wiederholungsgefahr, eine Rolle. Da hier schon unklar war, wodurch die in der Wohnung aufgetretene Schimmelpilzbildung verursacht worden war, konnte dem Mieter im Fall einer verspäteten Mangelanzeige höchstens eine Schadensvertiefung vorgeworfen werden. Eine Gefährdung der Mietsache war hierdurch nicht gegeben, sodass die hohen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nicht erfüllt waren.

Eine Kündigung aufgrund einer verspäteten Anzeige von Wohnungs­mängeln ist kritisch zu prüfen. Eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses lässt sich nicht pauschal rechtfertigen. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an: Gefahr für die Mietsache, Verschulden, Wiederholungsgefahr und der Zweck der Ankündigung müssen berücksichtigt werden. Oft ist unklar, woraus der Schimmel entstanden ist; eine verspätete Meldung kann in der Regel Schadensausmaße beeinflussen, rechtfertigt aber nicht automatisch eine Kündigung.

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